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Präsident des Bundesrates

  • 1 Präsident des Bundesrates

    m
    председатель (спикер) бундесрата, в обязанности входит руководство заседаниями бундесрата. По государственному протоколу стоит на четвертом месте после Федерального канцлера, замещает Федерального президента в случае его болезни или отсутствия в стране. Избирается бундесратом на один год поочередно от одной из федеральных земель. Кандидатом на должность председателя бундесрата всегда выдвигается премьер-министр соответствующей земли Bundesrat, Land, Bundespräsident, Verfassungsorgan, Ministerpräsident

    Германия. Лингвострановедческий словарь > Präsident des Bundesrates

  • 2 Bundesrat

    m
    бундесрат, конституционный законодательный орган представительства земель, призван представлять интересы земель перед федерацией, а через неё и перед Европейским Союзом. Законы, которые в особой степени затрагивают интересы земель, могут быть приняты только при одобрении бундесратом. Состоит из членов земельных правительств или назначенных ими представителей. В зависимости от числа жителей каждая федеральная земля направляет в бундесрат от трёх до шести представителей. Из числа премьер-министров земель на один год поочерёдно избирается председатель бундесрата Verfassungsorgan, Land, Bund, Bundespräsident, Landesregierung, Ministerpräsident, Präsident des Bundesrates

    Германия. Лингвострановедческий словарь > Bundesrat

  • 3 Bundesratspräsident

    Германия. Лингвострановедческий словарь > Bundesratspräsident

  • 4 Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen

    1. Die Verfassung der Rußländischen Föderation tritt mit dem Tage in Kraft, an dem sie entsprechend den Ergebnissen der Volksabstimmung offiziell veröffentlicht wird.
    Der Tag der Volksabstimmung, der 12. Dezember 1993, gilt als der Tag der Annahme der Verfassung der Rußländischen Föderation. Gleichzeitig verliert die am 12. April 1978 verabschiedete Verfassung (das Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – mitsamt den nachfolgend vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen ihre Gültigkeit. Falls die Bestimmungen des Föderationsvertrages – des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der souveränen Republiken innerhalb der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt der Regionen, der Gebiete sowie der Städte Moskau und St. Petersburg der Rußländischen Föderation, des Vertrages über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Befugnisse zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und den Organen der Staatsgewalt des autonomen Gebietes und der autonomen Bezirke innerhalb der Rußländischen Föderation sowie sonstiger Verträge zwischen den Bundesorganen der Staatsgewalt der Rußländischen Föderation und Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation und der Verträge zwischen den Organen der Staatsgewalt der Subjekte der Rußländischen Föderation – nicht in Einklang mit Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation stehen, gelten die Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation. 2. Die Gesetze und sonstigen Rechtsakte, die bis zum Inkrafttreten dieser Verfassung auf dem Territorium der Rußländischen Föderation gegolten haben, werden angewandt, soweit sie der Verfassung der Rußländischen Föderation nicht widersprechen. 3. Der Präsident der Rußländischen Föderation, der in Übereinstimmung mit der Verfassung (dem Grundgesetz) der Rußländischen Föderation – Rußlands – gewählt worden ist, übt ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die darin festgelegten Befugnisse bis zum Ablauf des Zeitraums aus, für den er gewählt wurde. 4. Der Ministerrat – die Regierung der Rußländischen Föderation – übernimmt mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verfassung die Rechte, die Pflichten und die Verantwortung der Regierung der Rußländischen Föderation, wie sie in der Verfassung der Rußländischen Föderation festgelegt sind, und wird fortan als Regierung der Ruß-ländischen Föderation bezeichnet. 5. Die Gerichte in der Rußländischen Föderation üben die Rechtsprechung im Rahmen ihrer in dieser Verfassung festgelegten Kompetenzen aus. Nach Inkrafttreten der Verfassung behalten die Richter aller Gerichte der Rußländischen Föderation ihre Kompetenzen bis zum Ablauf des Zeitraums, für den sie gewählt worden sind. 3 Freie Stellen werden in dem durch diese Verfassung festgelegten Verfahren besetzt. 6. Bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes, das das Verfahren für die Verhandlung von Sachen durch ein Gericht unter Mitwirkung von Geschworenen festlegt, wird das frühere Verfahren der gerichtlichen Verhandlung entsprechender Fälle beibehalten. Bis die Strafprozeßgesetzgebung der Rußländischen Föderation mit den Bestimmungen dieser Verfassung in Einklang gebracht worden ist, bleibt das frühere Verfahren des Arrestes, der Untersuchungshaft und der Festnahme von Personen, die einer Straftat verdächtig sind, erhalten. 7. Der erste Bundesrat und die erste Staatsduma werden auf zwei Jahre gewählt. 8. Der Bundesrat tritt am 30. Tage nach seiner Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen. Die erste Sitzung des Bundesrates eröffnet der Präsident der Rußländischen Föderation. 9. Ein Abgeordneter der ersten Staatsduma kann gleichzeitig Mitglied der Regierung der Rußländischen Föderation sein. Die Bestimmungen der vorliegenden Verfassung über die parlamentarische Immunität erstrek-ken sich nicht auf die Abgeordneten der Staatsduma, die zugleich Mitglieder der Regierung der Rußländischen Föderation sind, sofern es sich um die Haftung für Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten handelt. Die Abgeordneten des ersten Bundesrates üben ihre Mandate auf nichtständiger Grundlage aus. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Section II. Concluding and Transitional Provisions[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Раздел II. Заключительные и переходные положения[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Titre II. Les Dispositions finales et transitoires[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Abschnitt II. Die Schluss- und Uebergangsbestimmungen

  • 5 Artikel 93

    1. Der Präsident der Rußländischen Föderation kann durch den Bundesrat nur dann seines Amtes enthoben werden, wenn die Staatsduma die Anklage des Staatsverrats oder der Begehung einer anderen schweren Straftat erhoben hat, die durch ein Gutachten des Obersten Gerichts der Rußländischen Föderation über das Vorliegen von Straftatmerkmalen in Handlungen des Präsidenten der Rußländischen Föderation und durch ein Gutachten des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation darüber, daß die Anklageerhebung dem vorgeschriebenen Verfahren entspricht, bestätigt worden ist.
    2. Die Entscheidung der Staatsduma über eine Anklageerhebung und die Entscheidung des Bundesrates über die Amtsenthebung des Präsidenten muß mit zwei Dritteln der Gesamtstimmzahl in jeder der Kammern auf In-itiative von mindestens einem Drittel der Abgeordneten der Staatsduma und unter Vorliegen eines Gutachtens einer von der Staatsduma gebildeten Sonderkommission angenommen werden. 3. Die Entscheidung des Bundesrates der Rußländischen Föderation über die Amtsenthebung des Präsidenten der Rußländischen Föderation muß spätestens drei Monate nach Anklageerhebung der Staatsduma gegen den Präsidenten erfolgen. Wenn in dieser Frist keine Entscheidung des Bundesrates angenommen wird, gilt die Anklage gegen den Präsidenten als abgewiesen. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 93[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 93[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 93[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 93

  • 6 Artikel 87

    1. Der Präsident der Rußländischen Föderation ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Rußländischen Föde-ration.
    2. Im Falle eines Angriffs gegen die Rußländische Föderation oder eines unmittelbar drohenden Angriffs verhängt der Präsident der Rußländischen Föderation unter unverzüglicher Benachrichtigung des Bundesrates und der Staatsduma den Kriegszustand über das Territorium der Rußländischen Föderation oder einzelne ihrer Gegenden. 3. Das Regime des Kriegszustands wird durch Bundesverfassungsgesetz bestimmt. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 87[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 87[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 87[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 87

  • 7 Artikel 107

    1. Das beschlossene Bundesgesetz ist innerhalb von fünf Tagen dem Präsidenten der Rußländischen Föderation zur Unterzeichnung und Verkündung zuzuleiten.
    2. Der Präsident der Rußländischen Föderation unterzeichnet und verkündet das Bundesgesetz innerhalb von vierzehn Tagen. 3. Lehnt der Präsident der Rußländischen Föderation das Bundesgesetz innerhalb von vierzehn Tagen ab Eingang ab, so behandeln Staatsduma und Bundesrat das vorliegende Gesetz erneut in dem von der Verfassung der Rußländischen Föderation vorgesehenen Verfahren. Wird das Bundesgesetz bei erneuter Verhandlung in der vorher beschlossenen Fassung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Gesamtmitglie-derzahl des Bundesrates und der Gesamtabgeordnetenzahl der Staatsduma gebilligt, so ist es innerhalb von sieben Tagen vom Präsidenten der Rußländischen Föderation zu unterzeichnen und verkünden. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 107[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 107[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 107[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 107

  • 8 Artikel 82

    1. Bei Amtsantritt leistet der Präsident der Rußländischen Föderation dem Volk folgenden Eid:
    "Ich schwöre, bei der Ausübung der Befugnisse des Präsidenten der Rußländischen Föderation die Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers zu achten und zu schützen, die Verfassung der Rußländischen Föderation einzuhalten und zu verteidigen, die Souveränität, Unabhängigkeit, Sicherheit und Integrität des Staates zu verteidigen und dem Volke treu zu dienen". 2. Der Eid wird in feierlichem Rahmen in Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates, der Abgeordneten der Staatsduma und der Richter des Verfassungsgerichts der Rußländischen Föderation geleistet. __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 82[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 82[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 82[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 82

  • 9 Artikel 134

    Vorlagen über Änderungen oder eine Überarbeitung von Bestimmungen der Verfassung der Rußländischen Föderation können der Präsident der Rußländischen Föderation, der Bundesrat, die Staatsduma, die Regierung der Rußländischen Föderation, Gesetzgebungs-(Vertretungs-)organe der Subjekte der Rußländischen Föderation sowie eine Gruppe von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Bundesrates oder der Abgeordneten der Staatsduma einbringen.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 134[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 134[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 134[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 134

  • 10 Artikel 88

    Der Präsident der Rußländischen Föderation verhängt unter sofortiger Benachrichtigung des Bundesrates und der Staatsduma unter den Umständen und in dem Verfahren, die durch Bundesverfassungsgesetz vorgesehen sind, über das Territorium der Rußländischen Föderation oder einzelne ihrer Gegenden den Ausnahmezustand.
    __________ <На английском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (English)"]Article 88[/ref]> <На русском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (Russian)"]Статья 88[/ref]> <На французском языке см. [ref dict="The Constitution of Russia (French)"]Article 88[/ref]>

    Verfassung der Russischen Föderation > Artikel 88

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